Auswandern und die steuerliche Situation auf Zypern

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

ich erhalte sehr häufig Fragen zur steuerlichen Situation für Privatpersonen auf Zypern. Ich habe deshalb nun für dieses Thema eine eigene Seite eingerichtet.

Die steuerlichen Aspekte hängen natürlich oft von der persönlichen Situation ab und nicht umsonst, sind teilweise sogar die Steuerberater „überfragt“ oder einfach aufgrund von Änderungen im Steuerrecht nicht „up to date“. Hinzu kommen eine Vielzahl von sich widersprechenden und/oder veralteten Informationen, die Sie im Internet finden werden.

Darüber hinaus ergeben sich unterschiedliche steuerliche Behandlungen von Privatpersonen, aufgrund der verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den deutschsprachigen Ländern und Zypern.

Also: viel Potenzial für Fragestellungen und Unklarheiten und mit dieser Seite möchte ich im Folgenden etwas zur Klärung der Sachverhalte beitragen.

Welche Regelungen gibt es und welche Voraussetzungen müssen (sollten) Sie erfüllen, wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Zypern verlagern möchten?

Eine erste grundsätzliche Voraussetzung für die Verlagerung Ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Zypern ist die erfolgreiche Durchführung einer Immigration auf Zypern.
Wenn diese “Hürde” absolviert wurde (Erhalt einer permanenten Aufenthaltserlaubnis für Zypern / Yellow Slip), kann für Sie eine zyprische Steuernummer beantragt werden. Dies ist dann der Zeitpunkt, ab dem Sie auf Zypern Ihre Steuern bezahlen dürfen, wenn Sie eine der beiden im Folgenden beschriebenen Regeln erfüllen. Ja “Steuern bezahlen dürfen”, denn auf Zypern bezahlt man seine Steuern gern (vieles ist hier steuerfrei oder es wird nur sehr gering besteuert).

Die 183-Tage-Regel
Zypern hat ein auf dem Wohnsitz basierendes Steuersystem eingeführt. Sie gelten als steuerpflichtig auf Zypern, wenn Sie sich mindestens 183 Tage pro Jahr auf Zypern aufhalten.

Die 60-Tage-Regel
Ab dem 1. Januar 2017 wurde zusätzlich eine sogenannte 60-Tage-Regel eingeführt. Sie gelten auch dann als steuerpflichtig auf Zypern, wenn Sie sich pro Jahr

  • kürzer als 183 Tage aber mindestens 60 Tage auf Zypern aufhalten
  • in keinem anderen Land länger als 182 Tage aufhalten
  • und in keinem anderen Land steuerlich erfasst sind

Zusätzlich müssen Sie allerdings eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Eigentümer einer Zypern Ltd – oder
  • Sie haben ein Gewerbe als selbständige Einzelperson auf Zypern angemeldet – oder
  • Sie arbeiten im Angestelltenverhältnis bei einer zyprischen Firma

Selbstverständlich ist es immer auch zusätzlich erforderlich, das Sie auf Zypern über einen Langzeitmietvertrag für ein Mietobjekt oder über eine eigene Immobilie auf Zypern verfügen.

Und noch ein wichtiger Hinweis:
Auf Zypern wurde nie und wird auch aktuell nicht kontrolliert, wie lange Sie sich tatsächlich pro Jahr auf Zypern aufhalten!

Wie werden Einkommen auf Zypern besteuert?

Das Steuersystem auf Zypern ist progressiv. Die Steuer ist auf Einkommen zu entrichten, die auf Zypern und aus dem Ausland bezogen werden, wenn sich der Hauptwohnsitz auf Zypern befindet.

Hier eine Tabelle der „Steuersätze für Arbeitnehmer“:

Jahreseinkommen
Steuersatz
Zu zahlende Steuern
0€ – 19.500€
0%
steuerfrei
19.501€ – 28.000€
20%
1.700€ (bei Eink. von 28.000€)
28.001€ – 36.300€
25%
3.775€ (bei Eink. von 36.300€)
36.301€ – 60.000€
30%
10.885€ (bei Eink. von 60.000€)
60.001€ und höher
35%

Hier ein Beispiel für die Besteuerung eines Jahresgehalts in Höhe von 36.300€, wofür in Summe 3.775€ Steuern zu entrichten sind:

  • die ersten 19.500€ sind steuerfrei
  • der Anteil 19.501€ – 28.000€ wird mit 20% besteuert = 1.700€
  • der Anteil 28.000€ – 36.300€ wird mit 25% besteuert = 2.075€

Für Gehaltszahlungen sind auf Zypern übrigens in Summe 20,3% an Sozialabgaben bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 60.060€ zu entrichten.
Der Arbeitgeber übernimmt davon 12,0% und der Arbeitnehmer zahlt 8,3%.

Übrigens: auch Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie auf Zypern werden nach Abzug von pauschal 20% nach der obigen Tabelle besteuert.

Wie werden Einkünfte von Freiberuflern besteuert?

Die Einkünfte von Freiberuflern werden auf Zypern auf der Grundlage der oben dargestellten „Tabelle der Steuersätze für Arbeitnehmer“ besteuert und es müssen zusätzlich 15,6% Sozialabgaben auf die Einnahmen gezahlt werden.

In den allermeisten Fällen ist die Gründung einer Zypern LTD die weitaus bessere Alternative, da dann steuerfreie Entnahmen durch Dividendenzahlungen ohne eine Sozialabgabenpflicht möglich sind.

Lohnt sich die Gründung einer LTD bei geringen „selbstständigen“ Einkünften? HIER erhalten Sie weitere Informationen zu dieser Fragestellung.

Wie werden Renten auf Zypern besteuert?

Die Besteuerung der Renten hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen des jeweiligen Herkunftslandes ab. Deutsche Renten und Pensionen müssen grundsätzlich in Deutschland versteuert werden, auch wenn der Rentner auf Zypern lebt und dort steuerlich gemeldet ist.

Als Österreichischer oder als Schweizer Rentner haben Sie (jährlich) auf Zypern die Wahl, Ihr Einkommen auf der Basis der “Rentnerbesteuerung” (Siehe Tabelle unten) oder auf der Basis der Arbeitnehmer-Besteuerungstabelle zu versteuern (siehe Tabelle oben).

Hier die Tabelle zur Besteuerung von Renten:

Jahresrente (Anteil)
Steuersatz
0€ – 3.420€
steuerfrei
3.421€ und höher
5%

Für Renten und Pensionen müssen auf Zypern keine Sozialabgaben entrichtet werden.

Hinweis: Zahlungen aus Deutschland im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente), können in Deutschland steuerfrei ausgezahlt werden und müssen (dürfen) dann auf Zypern, auf der Grundlage der Arbeitnehmer-Besteuerungstabelle oder nach der Tabelle zur Besteuerung von Renten, versteuert werden.

Müssen weitere Abgaben entrichtet werden?

Ja, zum 1. März 2019 wurde auf Zypern ein neues solidarisches Gesundheitssystem (National Health System / NHS) eingeführt.
Auf der Berechnungsgrundlage des weltweiten Einkommens, Dividendenzahlungen, Zinserträge, Mieteinnahmen und Renten sind von der Gesamtsumme dieser Einkünfte bis zu einem Höchstbetrag von maximal 180.000€ 2,65% für das Gesundheitssystem zu entrichten (maximal also 4.770€ pro Jahr).

Dies betrifft auch Auswanderer, die einen NonDom-Status erhalten haben.

Der abzuführende Prozentsatz für selbstständige Einzelpersonen beträgt 4,00%.

Hinweis: Wenn Sie als Rentenempfänger ein S1-Zertifikat vorlegen können (Ihre aktuelle Krankenversicherung kann Ihnen weitere Informationen zu dieser Thematik geben), so werden Sie von der Zahlung der 2,65% auf Ihre Renteneinkünfte oder der Betriebsrente befreit.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Non-Dom“, welche steuerlichen Vorteile sind damit verbunden und wie erlangt man einen Non-Dom-Status?

Jeder Ausländer (Non-Dom), der seinen steuerlichen Wohnsitz zukünftig nach Zypern verlagert, kann von “Non-Dom Zypern” profitieren.

Unter dem Begriff „Resident but not Domiciled“, auch Non-Dom Zypern genannt, wurde im Juli 2015 ein Gesetz verabschiedet, welches weitreichende steuerliche Vorteile für Unternehmer und auch für Privatpersonen aus dem Ausland bietet.

Sie können diesen Status erhalten, wenn Sie (aus Zypern-Sicht) Ausländer sind,  die Immigration durchgeführt haben (permanente Aufenthaltserlaubnis), eine zyprische Steuernummer erhalten haben und die Voraussetzungen einer Besteuerung auf Zypern nach der weiter oben beschriebenen 183-Tage-Regel oder der 60-Tage-Regel erfüllen.

Für insgesamt 17 Jahre nach der Einwanderung sind dann beispielsweise sämtliche Dividenden und Zinserträge aus dem In- und Ausland und auch Mieteinnahmen von vermieteten Wohnobjekten auf Zypern steuerfrei.
Nach 17 Jahren ist man in Zypern “domiziliert” und kann den Non-Domiciled-Status erst wieder erlangen, nachdem man das Land für mindestens 3 Jahre verlassen hat.

Steuerliche Fakten kurz und knapp

  • Niedrige Einkommenssteuer – bis zu 19.500 Euro pro Jahr sind steuerfrei
  • Keine Steuern auf Zinserträge
  • Keine Steuern auf Dividenden
  • Keine Steuern auf Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren
  • Der Mehrwertsteuersatz auf Zypern beträgt aktuell 19%

Ich hoffe, ich konnte Ihnen dieses etwas „trockene“ Thema etwas „näher“ bringen und Sie haben die vielen steuerlichen Vorteile von Zypern erkannt. Natürlich können wir Ihnen auf dieser Seite nur einen Überblick über das Thema Steuern vermitteln und im Zweifelsfall ist immer ein kompetenter zyprischer Steuerberater der richtige Ansprechpartner, den wir Ihnen gerne vermitteln können.

Und falls Sie weitere Fragen haben: Senden Sie mir einfach eine Email.

Herzlichst
Roland Ewert