Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
die deutsche Bundesregierung hat kurz vor Weihnachten 2019 eine Änderung im Einkommensteuergesetz beschlossen, die ab dem Jahr 2021 gravierende steuerliche Auswirkungen für Privatanleger haben wird, die ihre Kapitalerträge aus Termingeschäften erwirtschaften.
Die wichtigste Änderung kurz zusammengefasst: Verluste aus Termingeschäften können künftig nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden (es dürfen also nur noch Verluste mit Gewinnen aus der selben Kategorie verrechnen werden) und zwar nur noch bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro pro Jahr. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass Steuern gezahlt werden müssen, obwohl Verluste erwirtschaftet wurden.
Zusätzlich unterliegen Termingeschäfte weiterhin der Abgeltungsteuer; allerdings ist eine Verrechnung von Verlusten unterjährig (also über die Kreditinstitute) nicht mehr möglich.
Im Klartext: Gewinne aus Termingeschäften werden unterjährig mit der Abgeltungsteuer belastet und können nicht sofort mit Verlusten verrechnet werden. Sollen Verluste (bis maximal 10.000 Euro pro Jahr) gegengerechnet werden, so kann dies ausschließlich über die nächste Steuererklärung erfolgen.
Der Regulierungswahn in Deutschland kennt keine Grenzen und falls Sie einen Ausweg aus dieser zukünftigen katastrophalen steuerlichen Situation suchen, hier eine Empfehlung von mir:
Wandern Sie aus und verlegen Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz (NonDom-Immigration) nach Zypern / Paphos, wo ich seit 13 Jahren lebe und arbeite und wo ich Sie bei allen Aktivitäten, die für eine erfolgreiche Auswanderung erforderlich sind, aktiv und professionell unterstützen kann (falls Sie dies wünschen).
Nun zur steuerlichen Situation auf Zypern, falls Sie als Privatanleger Einkünfte über Trading von Wertpapieren (oder Forex-Aktivitäten) erzielen:
Auf Zypern sind Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren, die entweder auf Zypern oder außerhalb Zyperns generiert werden, von der Einkommensteuer befreit (also steuerfrei).
Wertpapiere sind auf Zypern definiert als:
- Aktien, Obligationen, Schuldverschreibungen, Gründeraktien und andere Wertpapiere von Gesellschaften oder anderen juristischen Personen mit Sitz in Zypern oder im Ausland und Optionen darauf
- Optionen auf Wertpapiere
- Short-Positionen auf Wertpapiere
- Futures / Forwards auf Wertpapiere
- Swaps auf Wertpapiere
- Hinterlegungsscheine auf Wertpapiere (ADRs, GDRs)
- Ansprüche auf Schuldverschreibungen
- Indexbeteiligungen, wenn sie zu Wertpapieren führen
- Pensionsgeschäfte oder Repos auf Wertpapiere
- Anteile an offenen oder geschlossenen kollektiven Kapitalanlagen
Das Thema Forex: Gewinne aus Devisenanlagen / -handel sind auf Zypern ebenfalls steuerfrei.
Sind Sie “reif” für “meine” Sonneninsel???
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Herzlichst
Roland Ewert