Wissenswertes zum Thema Aufenthaltserlaubnis auf Zypern und unser Serviceangebot „NonDom-Immigration Package“

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Zypern verlegen möchten, so müssen sich auch EU-Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder, die auf Zypern leben, innerhalb von drei Monaten bei den zyprischen Behörden registrieren oder zumindest sollten Sie innerhalb dieser Frist einen Termin für die spätere Immigration erhalten haben. 

Ja, Sie müssen hier eine Immigration durchführen, es gibt auf Zypern keine simple Anmeldung, so wie Sie dies von D, Ö oder S kennen.
Wenn Sie die Immigration erfolgreich absolviert haben, so erhalten Sie eine permanente Aufenthaltserlaubnis für Zypern und anschließend können dann Ihre zyprische Steuernummer sowie der NonDom-Status für Sie beantragt werden.

Im folgenden Abschnitt  erläutern wir Ihnen, wie Sie vorgehen sollten, um den wichtigen Prozessschritt der Immigration auf Zypern erfolgreich zu absolvieren.

Informationen zum Thema „Aufenthaltserlaubnis auf Zypern“

Die Aufenthaltserlaubnis auf Zypern erhalten Sie folgendermaßen:
Bei der Einwanderungsbehörde können Sie, unter Vorlage Ihres Reisepasses, einen Termin für die spätere Immigration erhalten.

Zum Immigrationstermin müssen Sie dann alle erforderlichen Dokumente und Nachweise vorlegen und die Gebühr in Höhe von ca. 20 € bezahlen. Wenn alles positiv verläuft, erhalten Sie die permanente Aufenthaltsgenehmigung. Falls es Probleme gibt, was leider meist der Fall ist, wenn Sie diesen behördlichen Schritt selbstständig “versuchen”, so ist der gesamten Vorgang (neuer Termin) zu wiederholen.

Hier einige Informationen, warum es schwierig ist, das Sie (ohne eine zyprischen “Beistand”) die Immigration erfolgreich durchlaufen:
Zypern und Logik passen einfach nicht zusammen. Es gibt hier keine immer gleichen Prozesse. Was heute so entschieden wird, erfolgt morgen ohne eine logische Begründung, völlig anders.
Und natürlich ändern sich auch permanent die Anforderungen und die erforderlichen Nachweise und das macht es sehr schwierig.

Deshalb unsere eindeutige Empfehlung:
Nehmen Sie einen Anwalt zu Hilfe. Durch den „Beistand“ durch eine Kanzlei, steigen die Chancen erheblich, dass Ihre Registrierung sofort im ersten Anlauf positiv verläuft. Dies liegt unter anderem daran, dass auf Zypern gute Kontakte noch erheblich wichtiger sind als in Deutschland. Unser Anwalt arbeitet beispielsweise seit vielen Jahren intensiv mit den Behörden zusammen und er ist immer auf dem neusten Stand, hinsichtlich der aktuellen Anforderungen. Hinzu kommt dann eine Kommunikation mit den Behörden, die auf Griechisch erfolgt und auch das macht vieles einfacher.

Um die Immigration erfolgreich zu bestehen, sind 3 Vorgehensweisen möglich:

1. Über einen zyprischen Sozialversicherungsnachweis

Für diese Vorgehensweise wird ein zypriotisches Unternehmen (Zypern Ltd) registriert und der Antragsteller als Arbeitnehmer (Geschäftsführer) mit einem monatlichen Anfangsgehalt von 850,00 € im Sozialsystem angemeldet. 

Darüber hinaus ist ein Langzeitmietvertrag (Mietvertrag über eine Dauer von 12 Monaten) für ein Mietobjekt auf Zypern oder Immobilieneigentum auf Zypern erforderlich.


2. Über einen Nachweis von regelmäßigen Einkünften

Für diese Vorgehensweise sind regelmäßige Zahlungen oder Erträge nachzuweisen, die sicherstellen, das Sie davon auf Zypern Ihren Lebensunterhalt begleichen können.

Darüber hinaus ist ein Langzeitmietvertrag (Mietvertrag über eine Dauer von 12 Monaten) für ein Mietobjekt auf Zypern oder Immobilieneigentum auf Zypern erforderlich und Sie müssen eine geeignete Krankenversicherung nachweisen, die auf Zypern leistet.


3. Hohe Vermögenswerte oder Sparguthaben

Für diese Vorgehensweise werden Dokumente benötigt, die Ersparnisse oder liquide Mittel von über 100.000,00 € nachweisen.

Darüber hinaus ist ein Langzeitmietvertrag (Mietvertrag über eine Dauer von 12 Monaten) für ein Mietobjekt auf Zypern oder Immobilieneigentum auf Zypern erforderlich und Sie müssen eine geeignete Krankenversicherung nachweisen, die auf Zypern leistet.


Selbstverständlich ist auch eine Kombination von Punkt 2. und Punkt 3. möglich (Nachweis von regelmäßigen Einkünften und Vermögenswerte).

In allen drei Fällen werden für Ehepaare die Heiratsurkunde und für Kinder die Geburtsurkunden jeweils im Original mit einer Apostille-Beglaubigung und einer offiziellen Übersetzung ins Englische oder Griechische verlangt.

Noch ein Hinweis:
Sollten Sie die Anmeldung zur Immigration innerhalb der dreimonatigen Frist versäumen, so müssen Sie mit einer Geldstrafe bis zu 2.562,90 € rechnen. Dies wird auf Zypern selten kontrolliert, aber so ist nun einmal die gesetzliche Situation.

Unser Angebot für Sie: „Das All inclusive NonDom-Immigration Package“

Wir bieten Ihnen unser „Rundum sorglos-Paket“ mit allen erforderlichen Dienstleistungen an, die Sie für eine Registrierung benötigen. Ein Fachanwalt begleitet Sie bei allen wichtigen Aktivitäten und auch wir sind natürlich immer an Ihrer Seite und unterstützen Sie.

Hier unsere Leistungen im Detail:

1. Vorbereitungen:

  • Wir vereinbaren einen Termin mit der Kanzlei unseres Vertrauens.
  • Sie nehmen den vereinbarten Termin selbstständig wahr und wir treffen uns in der Kanzlei in Paphos.
  • Ein Mitarbeiter der Kanzlei vereinbart mit den Behörden einen verbindlichen Termin für die Registrierung beim Immigration Office.
  • Eine erfahrene Mitarbeiterin der Kanzlei erläutert Ihnen im Detail den Ablauf der erforderlichen Aktivitäten für die Immigration.
  • Die Kanzleimitarbeiterin sichtet und prüft die erforderlichen Dokumente und es wird dann festgelegt, welche Nachweise den Behörden im Rahmen der späteren Immigration vorgelegt werden.
  • Falls erforderlich, organisieren wir die beglaubigte Übersetzung der Nachweise.
  • Falls Sie keine Krankenversicherung haben, die für Zypern gültig ist oder die nicht von der Immigrationsbehörde akzeptiert wird, so kümmern wir uns darum, dass Sie eine PKV erhalten (Die Jahresgebühr dafür ist erheblich günstiger als beispielsweise in Deutschland).
  • Sie bezahlen die Gebühr für das “All inclusive NonDom-Immigration Package” an die Kanzlei.

2. Am Tag vor dem vereinbarten Immigrationstermin (falls erforderlich):

  • Sie besuchen die Kanzlei und der Fachanwalt prüft die Vollständigkeit der mit Ihnen abgestimmten Dokumente, die am Folgetag für die Immigration benötigt werden.

3. Zum Immigrationstermin:

  • Sie erscheinen (gepflegt und angemessen gekleidet) zum vereinbarten Immigrationstermin in der Kanzlei in Paphos.
  • Ein Mitarbeiter der Kanzlei fährt mit Ihnen zum Immigration Office.
  • Im Immigration Office erfolgen nun die Formalitäten für die Registrierung (Dauer ca. 20 Minuten). Anschließend erhalten Sie die (unbegrenzt gültige) Aufenthaltserlaubnis (Registration Certificate).

4. Nach der erfolgreichen Immigration:

  • Nach dem Erhalt der permanenten Aufenthaltserlaubnis beantragt die Kanzlei bei der Steuerbehörden Ihre persönliche Steuernummer, die Sie wenige Tage später erhalten.
  • Ca. 6 Monate nach der erfolgreich durchgeführten Immigration kann die Kanzlei für Sie den NonDom-Status bei den Behörden beantragen, den Sie rückwirkend zum Termin der durchgeführten Immigration erhalten.

Unser Preis, für die unter Punkt 1. bis Punkt 4. beschriebenen Dienstleistungen beträgt 990 € (pro Person – zzgl. Mwst.).

Für Eheleute und Paare (beide mit einem EU-Pass) berechnen wir 1.190 € (zzgl. Mwst.).

Falls nur ein Ehepartner im Besitz eines EU-Passes ist, so beträgt die Gebühr, aufgrund des erhöhten Aufwands, 1.500 € (zzgl. Mwst.).

Noch ein wichtiger Hinweis:
Falls die Immigration wider Erwarten im ersten Anlauf nicht erfolgreich verlaufen sollte (z.B. weil Sie die im Rahmen der Vorbereitung abgestimmten Dokumente und Nachweise nicht zur Verfügung stellen konnten), so wird die Immigration, ohne weitere Folgekosten für Sie, wiederholt.

TAX RESIDENCE CERTIFICATE

Falls Sie zusätzlich zur permanenten Aufenthaltserlaubnis, der zyprischen Steuernummer sowie des NonDom-Status (als Bestandteile des oben genannten NonDom-Immigration Package) für Ihr Herkunftsland (z.B. Österreich) auch das amtliche Dokument „TAX RESIDENCE CERTIFICATE“ benötigen, so können wir auch diesen Nachweis für Sie bei den Behörden beantragen.

Der Preis, für die Beantragung des „TAX RESIDENCE CERTIFICATE“ beträgt 490 € (pro Person – zzgl. Mwst.).

Für Eheleute und Paare berechnen wir 590 € (zzgl. Mwst.)

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte einfach per Email.

Herzlichst
Roland Ewert