Immigration
Wissenswertes zum Thema Aufenthaltserlaubnis auf Zypern (Registration Certificate) und unser Serviceangebot “NonDom-Immigration Package”
Informationen zum Thema “Aufenthaltserlaubnis auf Zypern”
EU-Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder müssen sich innerhalb der ersten drei Monate ihres Aufenthaltes bei den zyprischen Behörden anmelden.
Eine Aufenthaltserlaubnis auf Zypern erhalten Sie folgendermaßen:
Sie müssen sich bei der Einwanderungsbehörde, unter Vorlage Ihres Reisepasses, einen Termin für die Registrierung holen. Dieser Termin liegt aktuell ca. 6 Wochen in der Zukunft.
Zum Registrierungstermin müssen Sie alle erforderlichen Dokumente vorlegen und die Gebühr in Höhe von ca. 20,–€ bezahlen. Wenn alles positiv verläuft, erhalten Sie die Aufenthaltsgenehmigung. Falls es Probleme gibt, müssen Sie den gesamten Vorgang (neuer Termin) wiederholen.
Die folgenden Dokumente und Nachweise sind erforderlich, um eine Aufenthaltserlaubnis auf Zypern zu erhalten:
- Vollständig ausgefüllter Antrag zur Aufenthaltsgenehmigung
- Reisepass, der noch mindestens ein Jahr gültig sein muss
- Arbeitsvertrag (bei Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung)
- Nachweis über eine auf Zypern gültige Krankenversicherung (falls Sie nicht über die zypriotische Sozialversicherung versichert sind)
- Nachweis über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts (falls ein Gehalt nicht durch einen Arbeitsvertrag nachgewiesen wird). Zum Beispiel ein Nachweis über kontinuierliche Rentenzahlungen oder ein Bankguthaben - Unsere Empfehlung: Eröffnen Sie auch unbedingt ein Konto bei einer zyprischen Bank und bringen Sie Kontoauszüge Ihrer Bank (die möglichst einen Stempel der Bank und die Unterschrift des Sachbearbeiters enthalten sollten) mit
- Belege über Ihren Wohnsitz auf Zypern (Mietvertrag oder Besitzurkunde einer Immobilie auf Zypern)
- Kopien aller oben aufgelisteten Dokumente und Nachweise
Bei der Anmeldung weiterer Familienmitglieder, die ebenfalls EU-Bürger sind, muss die familiäre Beziehung nachgewiesen werden, z.B. durch eine Geburts- oder eine Heiratsurkunde.
Falls Sie auf Zypern von Ihrem Vermögen leben möchten, sollten Sie den Behörden einen möglichst hohen Betrag nachweisen. Es gibt leider in der Realität keine genauen Richtlinien. Jeder einzelne Fall wird individuell beurteilt.
Unsere weiteren Tipps:
- Nehmen Sie einen Anwalt zu Hilfe Durch den “Beistand” durch eine Kanzlei, steigen die Chancen erheblich, dass Ihre Registrierung auch im ersten Anlauf positiv verläuft. Dies liegt unter anderem daran, dass auf Zypern gute Kontakte noch erheblich wichtiger sind als in Deutschland. Unser Anwalt arbeitet beispielsweise seit vielen Jahren mit den Behörden zusammen und dies ermöglicht es unter anderem auch, dass wir meist einen Einwanderungstermin innerhalb einer kurzen Zeitspanne erhalten.
- Erscheinen Sie gepflegt und angemessen gekleidet zum Termin.
Formular zum Download (englische Sprache):
Das Dokument “APPLICATION FOR ISSUE OF REGISTRATION CERTIFICATE FOR UNION CITIZEN AND HIS/HER FAMILY MEMBERS” (MEU1A) für weitere Informationen, können Sie sich hier als PDF-Datei herunter laden.
Noch ein Hinweis:
Sollten Sie die Anmeldung innerhalb der dreimonatigen Frist versäumen, müssen Sie mit einer Geldstrafe bis zu 2.562,90 € rechnen.
Wir bieten Ihnen unser “Rundum sorglos-Paket” mit allen erforderlichen Dienstleistungen an, die Sie für eine Registrierung benötigen. Ein Fachanwalt begleitet Sie bei allen wichtigen Aktivitäten und auch wir sind natürlich immer an Ihrer Seite und unterstützen Sie. Hier unsere Leistungen im Detail: 1. Vorbereitungen: 2. Am Tag vor dem vereinbarten Immigrationstermin: 3. Zum Immigrationstermin: 4. Nach der erfolgreichen Immigration: Unser Preis, für die unter Punkt 1. bis Punkt 4. beschriebenen Dienstleistungen beträgt 990,–€ (pro Person – zzgl. Auslagen der Kanzlei – zzgl. Mwst.).
Für Eheleute und Paare berechnen wir 1.190,–€ (zzgl. Mwst.).Unser Angebot für Sie:
“Das All inclusive NonDom-Immigration Package”
Falls Sie zusätzlich zur permanenten Aufenthaltserlaubnis, der zyprischen Steuernummer sowie des NonDom-Status (als Bestandteile des oben genannten NonDom-Immigration Package) für Ihr Herkunftsland (z.B. Österreich) auch das amtliche Dokument “TAX RESIDENCE CERTIFICATE” benötigen, so können wir auch diesen Nachweis für Sie bei den Behörden beantragen. Der Preis, für die Beantragung des “TAX RESIDENCE CERTIFICATE” beträgt 490,–€ (pro Person – zzgl. Auslagen der Kanzlei – zzgl. Mwst.). Für Eheleute und Paare berechnen wir 590,–€ (zzgl. Mwst.).TAX RESIDENCE CERTIFICATE
Sie haben weitere Fragen? Dann nehmen Sie hier einfach Kontakt mit uns auf.
Herzliche Grüße aus dem sonnigen Coral Bay.
Roland Ewert
Hallo Roland
Super Seite hast du hier! Ich spiele in letzter Zeit mit dem Gedanken nach Zypern auszuwandern, war auch bereits dort und ich muss sagen: es erfüllt alle meine Erwartungen! Wie ist denn dies als Schweizer eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalte? Wir sind ja nicht in der EU, jedoch bestehen da gewisse abkommen. Gerne würde ich auch den Kontakt mit dir haben für weitere Fragen.
Ich freue mich auf deine Antwort.
Vielen Dank und liebe Grüsse,
Markus
Hallo Markus,
vielen Dank für die Nachricht und ich freue mich darüber, das Du eine Auswanderung nach Zypern in Erwägung ziehst.
Zu Deiner Frage: obwohl die Schweiz aktuell nicht zur EU gehört, werden Schweizer Bürger hinsichtlich der Immigrationsvoraussetzungen wie EU-Bürger behandelt. Es gelten also auch für Schweizer, die Aussagen zur permanenten Aufenthaltserlaubnis, die ich für EU-Bürger auf meinem Portal dargelegt habe.
Die wesentlichen Voraussetzungen sind:
– Nachweise einer Mietwohnung oder Wohneigentum auf Zypern
– Krankenversicherung, die auf Zypern leistet
– Zyprisches Bankkonto
– Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln (regelmäßige Einkünfte oder “Vermögensnachweise”)
Viele Grüße aus Coral Bay.
Herzlichst
Roland
Nach der EU Freizügigkeits-Richtlinie sind ausreichende finanzielle Mittel nur dann nachzuweisen, wenn kein Arbeitsverhältnis oder keine Selbständigkeit besteht. Nach meinen Recherchen ist das auch auf Zypern so.
Hallo Markus,
im Prinzip ist das korrekt. Auf Zypern kommt aber noch ein “Nasenfaktor” hinzu und man hält sich hier nicht unbedingt an EU-Richtlinien. Optimal ist aber in jedem Falle immer der Nachweis von regelmäßigen Einnahmequellen.
Herzlichst
Roland
Aufenthaltserlaubnis:
Hallo Herr Ewert,
ist es nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis (EU-Bürger)erforderlich,sich ständig auf Zypern aufzuhalten bzw. würde es die Behörden stören, wenn der Eingewanderte zuweilen “in der Weltgeschichte” umher reist? Es soll sich NICHT um einen Scheinwohnsitz handeln.
beste Grüsse
Hallo Klaus,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Nein, es stört die Behörden hier auf Zypern überhaupt nicht, wenn Sie viel unterwegs sind. Und: Es wird bei der Ein- und Ausreise an den Flughäfen auch niemals dokumentiert, dass Sie das Land verlassen oder einreisen (kein Scan vom Reisepass).
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und viele Grüße aus Coral Bay.
Herzlichst
Roland Ewert